Data Privacy at SPORTMEO
Data protection declarationUnless stated otherwise below, the provision of your personal data is neither legally nor contractually obligatory, nor required for conclusion of a contract. You are not obliged to provide your data. Not providing it will have no consequences. This only applies as long as the processing procedures below do not state otherwise.
“Personal data” is any information relating to an identified or identifiable natural person.
Responsible person
Contact us at any time. The person responsible for data processing is: see Imprint below
We will only use your email address to process your request. Finally your data will be deleted, unless you have agreed to further processing and use.
Orders
Rights of persons affected and storage duration
Terms of Use
1. Anwendbarkeit
1.1 In diesen Bedingungen bedeutet "SPORTMEO" die Firma, die Lizenzgeber ist (siehe Impressum). "Service", "Software" oder "App" die Anwendung / Website, die SPORTMEO für die Benutzung zur Verfügung stellt und/oder andere Servicedienstleistungen, die durch SPORTMEO angeboten werden. "Nutzer" sind Personen/Kunden des Lizenznehmers, die die Software verwenden.
1.2 Diese Bedingungen besitzen für alle SPORTMEO-Angebote und alle mit SPORTMEO geschlossenen Vereinbarungen Gültigkeit.
1.3 Diese Bedingungen bewirken den Ausschluss aller anderen Geschäftsbedingungen des Benutzers, hiernach "Lizenznehmer" genannt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Vereinbarung zwischen SPORTMEO und dem Lizenznehmer gilt als geschlossen, nachdem der Lizenznehmer alle bei der Online-Registrierung auf sportmeo.com oder in der App "SPORTMEO" geforderten Daten übermittelt.
3. Lizenz
3.1 SPORTMEO verleiht dem Lizenznehmer ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht im Rahmen der Dienstleistung. Das Nutzungsrecht tritt bei Abschluss der Vereinbarung in Kraft.
3.2 Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die Nutzungsrechte an Dritte zu verkaufen, zu vermieten, Unterlizenzen zu vergeben oder die Rechte in welcher Form und zu welchem Zweck auch immer Dritten zugänglich zu machen.
3.3 Der Umfang der Nutzungsrechte wird durch die entsprechende Beschreibung der entsprechenden Dienstleistung zum Moment des Zustandekommens der Vereinbarung bestimmt.
4. Dauer des Nutzungsrechts
4.1 Die Vereinbarung wird für den Zeitraum von mindestens 24 Monaten geschlossen und verlängert sich nach Ablauf automatisch um weitere 24 Monate, solange SPORTMEO oder der Lizenznehmer diese nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf kündigen.
4.2 Eine Kündigung der Vereinbarung muss in Textform geschehen.
4.3 Der Lizenznehmer unterlässt nach Kündigung oder Beendigung der Lizenzvereinbarung jede direkte oder indirekte Nutzung der lizensierten Servicedienstleistungen und verpflichtet sich innerhalb von zwei Werktagen nach Kündigung oder Beendigung der Lizenzvereinbarung zur Löschung aller durch SPORTMEO erhaltenen Daten von allen Computeranwendungen, die dieser in seinem Besitz hat.
4.4 Für optional bestellbare SSL-Zertfikate gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monate und eine automatische Verlängerung um weitere 24 Monate, sofern nicht 3 Monate vor Ende der aktuellen Vertragslaufzeit in schriftlicher Form gekündigt wurde.
5. Konformität
5.1 SPORTMEOs Aussagen bezüglich der Leistungen, Funktionalitäten, Farben und dergleichen sind ausschließlich ungefährer Natur und ziehen keine Verpflichtungen nach sich.
5.2 Bilder, Beschreibungen, Werbematerialien sind für SPORTMEO nicht bindend.
5.3 Sollte die durch SPORTMEO dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellte Website teilweise für die Nutzung außerhalb von Zypern gedacht sein oder sich auf die Öffentlichkeit außerhalb Zyperns konzentrieren, so muss der Lizenznehmer sicherstellen, dass die Website / die App, dessen Inhalt und Nutzung dem Rahmen aller diesbezüglichen Verordnungen des entsprechenden Landes entspricht. Die Nutzung der Software und die Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen obliegt der Verantwortung des Lizenznehmers. SPORTMEO wird jeder Inanspruchnahme Dritter freigestellt.
6. Geistiges Eigentum
6.1 Alle geistigen und industriellen Eigentumsrechte bezüglich der Software und anderer Dienstleistungen, und diesbezüglich allem, was durch SPORTMEO entwickelt, produziert oder bereitstellt wird, einschließlich Programmcode, Texte, Designs und Bilder, fallen unter den Besitz von SPORTMEO.
6.2 Dem Lizenznehmer ist ist es untersagt, irgendwelche Hinweise auf Markenzeichen, Warenzeichen, Urheberrechten oder anderen geistigen oder industriellem Eigentum zu entfernen oder zu modifizieren.
7. Lizenzgebühren / Preise
7.1 Die Lizenzgebühren und sonstigen Preise oder Raten, die SPORTMEO bestimmt hat oder die mit SPORTMEO beschlossen wurden, verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer von derzeit 19%.
7.2 Bezüglich der Entrichtung der Lizenzgebühren und anderen geschuldeten Beträgen ist es dem Lizenznehmer nicht möglich, sich auf einen Vergleich zu berufen. Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die Entrichtung der Lizenzgebühr oder andere geschuldete Beträge aufgrund eines Anspruchs auf mögliche, nicht ordnungsgemäß durchgeführte Dienstleistungen vorzuenthalten.
7.3 SPORTMEO behält sich zu jedem Zeitpunkt das Recht vor, die Funktionalität der Software einzuschränken, zum Beispiel durch ein Downgrade auf einen Tarif mit weniger Funktionen, wenn die Begleichung eines geschuldeten Betrages 40 Tage nach Rechnungsdatum noch stets nicht erfolgt ist.
7.4 Im Falle von Tarifen die mit einer 30-tägigen Testversion angeboten werden, werden dem Lizenznehmer diese 30 Tage nicht in Rechnung gestellt. Wenn der Lizenznehmer die Software vor Ende der Testphase nicht in einen kostenlosen Tarif wechselt, wird der Tarif der Software automatisch in den kostenlosen Tarif herunter gesetzt. Dieser Tarif-Downgrade kann zu tarifbedingten Einschränkungen in dem Funktionsumfang der Software führen.
7.5 Sobald ein Lizenznehmer eine kostenlose Testversion beendet hat, kann die Software nicht noch einmal kostenlos getestet werden. Pro Lizenznehmer darf zudem nur 1 SPORTMEO im kostenlosen Tarif genutzt werden.
7.6 Ein Wechsel in einen höheren/teureren Tarif vor Ablauf der aktuellen Nutzungsdauer ist nur nach Rücksprache mit SPORTMEO und Abschluss eines neuen Vertrags möglich.
8. SPORTMEO Serviceleistungen
8.1 SPORTMEO führt zugunsten eines sicheren Netzverkehrs, der Gewährleistung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienstleistungen und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten an dessen Software durch. Zu diesem Zweck kann SPORTMEO die Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Einwände des Lizenznehmers vorübergehend abschalten oder limitieren, insofern objektive Gründe diesen Vorgang rechtfertigen. SPORTMEO wird solche Wartungsaktivitäten so weit wie möglich in Zeitabschnitten durchführen, in denen wenig Internetverkehr herrscht. Sollten längere Zeiträume von vorübergehenden Unterbrechungen oder Beschränkungen der Dienstleistungen notwendig werden, so wird SPORTMEO den Lizenznehmer über deren Art, Ausmaß und Dauer vorzeitig, und insofern dies objektiv unter den gegebenen Umständen möglich ist, und die Benachrichtigung nicht zu einer weiteren Verzögerung der bereits entstandenen Unterbrechungen der Dienstleistung führt, informieren.
8.2 Die Wahl der technischen Infrastruktur liegt in SPORTMEOs eigenem Ermessen. SPORTMEO kann sowohl die genutzte Infrastruktur, Backbones, Dienstleistungen von Dritten/Anbietern als auch Hardware und Software zu jedem Zeitpunkt austauschen.
8.3 SPORTMEO behält sich in jedem Fall und zu jedem Zeitpunkt das Recht vor, die Dienstleistungen und Software anzupassen.
8.4 SPORTMEO behält sich bezüglich des E-Mail-Verkehrs das Recht vor, das Ausmaß der ausgehenden Nachrichten zu begrenzen, sofern es die Stabilität der Software und somit auch anderer Lizenznehmer negativ beeinflusst.
8.5 SPORTMEO steht es frei, E-Mails an Lizenznehmer und, im Rahmen der Funktionen der Software, auch an dessen Nutzer zu senden.
8.6 Falls die von Lizenznehmer übermittelten Daten inkorrekt sein sollten, z.B. Email-Adresse, Name oder Postadresse des Lizenznehmers, und es SPORTMEO dadurch unmöglich wird, den Lizenznehmer unter den angegebenen Daten unter Vertrag zu nehmen, ist SPORTMEO dazu berechtigt, die Software und die damit verbundenen Daten des Lizenznehmers und dessen Nutzer ohne Vorankündigung zu löschen. Dies gilt auch für die Nutzung der Software in dem kostenlosen Tarif, sofern innerhalb von 24 Monaten keine Nutzung der Software mehr erfolgte, z.B. durch einen Login des Lizenznehmers oder eines seiner Nutzer.
9. Pflichten des Lizenznehmers
9.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich dazu, alle Daten, die von SPORTMEO erwünscht werden, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen und SPORTMEO unverzüglich über eventuelle Änderungen in Kenntnis zu setzen.
9.2 SPORTMEO beschränkt sich beim Versenden von Informationen und Nachrichten, die für den Lizenznehmer bestimmt sind, auf solche, die sich auf die Vereinbarung beziehen und versendet diese an die vom Lizenznehmer angegebene E-Mail-Adresse. Der Lizenznehmer verpflichtet sich dazu, die auf dieser E-Mail-Adresse empfangenen Nachrichten regelmäßig zu lesen.
9.3 Der Lizenznehmer verpflichtet sich dazu, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass die Sicherheit und Integrität und die Verfügbarkeit der Systeme, die SPORTMEO für die Lieferung seiner Dienstleistungen zur Verfügung stellt, nicht negativ beeinträchtigt werden. SPORTMEO steht es frei dessen Dienstleistungen zu sperren, wenn Systeme von deren gewöhnlicher Arbeitsweise oder Reaktion abweichen und daraus resultierend die Sicherheit, Integrität oder die Verfügbarkeit der SPORTMEO Server-Systeme beeinträchtigt werden.
9.4 Der Lizenznehmer muss Datensicherungen von allen Daten, die dieser an die Server von SPORTMEO sendet, auf nicht bei SPORTMEO befindlichen Datenträgern durchführen. Im Falle eines Datenverlustes, wird der Lizenznehmer die diesbezüglichen Datenbestände erneut kostenlos an die Server von SPORTMEO übermitteln.
10. Verhaltensregeln
10.1 Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die Dienstleistungen, das System und/oder den Speicherplatz für Vorgänge und/oder Aktionen zu nutzen, die im Konflikt mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen oder diesen Nutzungsbedingungen stehen. Dies schließt die folgenden Vorgänge und Aktionen ein, ist jedoch nicht auf diese begrenzt:
- Spamming: das Versenden einer großen Anzahl von unerwünschten E-Mails mit identischem Inhalt. Hier mit eingeschlossen ist Spam, der von jedem anderen Anbieter aus mit einem Verweis auf eine Webseite, E-Mail-Adresse oder eine andere Dienstleistung von SPORTMEO versendet wird
- Ein Verstoß gegen urheberrechtlich geschützte Werke oder anderweitiges Verhalten, das im Konflikt mit dem geistigen Eigentumsrecht von Dritten steht
- Sexuelle Belästigung von Personen und jegliche Belästigung anderer Art
- Hacking: der Zugriff auf andere Computer oder Computersysteme im Internet, ohne die vorherige Einholung einer Erlaubnis hierzu.
- Jegliches andere betrügerische Verhalten.
10.2 Sollte der Lizenznehmer einer dieser Verhaltensregeln verletzen, oder gibt es einen Verdacht, dass der Lizenznehmer diese Verhaltensregeln missachtet, steht es SPORTMEO frei, dem Lizenznehmer im eigenen Ermessen die Nutzung der Dienstleistungen zu verweigern, die betroffenen Internetseiten zu löschen, den Mailservers zu sperren und/oder den Zugang zu den Dienstleistungen teilweise oder gänzlich zu verweigern.
10.3 Wenn plausibel dargelegt wurde, dass die Rechte Dritter durch die Nutzung der Dienstleistung, den Inhalt einer Internetpräsenz, sonstiger auf SPORTMEO Server gespeicherten Daten oder durch die Nutzung einer Domain an sich, oder wenn es aufgrund einer objektiven Beweisführung als möglich erachtet werden muss, dass gesetzliche Bestimmungen durch die Domains oder den Inhalt von Internetpräsenzen verletzt werden, kann SPORTMEO dem Lizenznehmer die Nutzung der Dienstleistung oder die entsprechenden Internetseiten solange verweigern, wie die Verletzung oder ein Konflikt zwischen dem Lizenznehmer und einer Drittpartei bezüglich der Verletzung andauert.
10.4 Sollte die mögliche Verletzung das Ergebnis der Internetadresse der vom Lizenznehmer genutzten Software sein, z.B. "benutzername.sportmeo.com", so kann SPORTMEO weitere Schritte unternehmen, um die Internetadresse/Subdomain unzugänglich zu machen. In Fällen, in denen die Verletzung durch eine Domain durch eine objektive Beweislast bestätigt wird, kann SPORTMEO die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung beenden. Eine Gutschrift eventuell geleisteter Zahlungen des Lizenznehmers erfolgt nicht.
11. Ausnahmen und höhere Gewalt
11.1 Die Verfügbarkeit der SPORTMEO-Server und dessen Anbindung an das Internet (Backbone) beläuft sich auf mindestens 98% pro Kalenderjahr. Allerdings können Behinderungen oder Einschränkungen bei der Bereitstellung entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs von SPORTMEO liegen. Falls SPORTMEO als Ergebnis dieser Einschränkungen oder Behinderungen oder anderen Formen von höherer Gewalt daran gehindert wird, der Vereinbarung gerecht zu werden, ist SPORTMEO dazu berechtigt, die Durchführung der Vereinbarung außer Kraft zu setzen. Der Lizenznehmer hat in einem solchen Fall keinerlei Rechte auf Schadens-, Kosten- oder Zinsersatz.
11.2 Einschränkungen, Behinderungen oder höhere Gewalt umfassen folgendes: technische Bedingungen und Konditionen des Internets, die außerhalb des Einflussbereichs von SPORTMEO liegen, Behinderungen aufgrund von Hardware und Software, die der Lizenznehmer nutzt oder die durch diesen genutzten Infrastrukturen, Störungen bei der Stromversorgung, Streiks, Brände, Unfälle oder Krankheitsfälle von Mitarbeitern, Naturkatastrophen, Denial of Service-Attacken, unvorhergesehene Probleme bei SPORTMEO und jeder andere Umstand, der nicht ausschließlich auf dem Willen von SPORTMEO beruht.
12. Reklamationen und Garantieansprüche
12.1 SPORTMEO garantiert die Zuverlässigkeit der bereitgestellten Dienstleistung, die der Lizenznehmer in aller Angemessenheit, im Rahmen der Vereinbarung erwartet. Sollten jedoch trotzdem Defekte in der von SPORTMEO angebotenen Dienstleistung aufgrund von Programmier- und/oder Design-Fehlern auftreten, so wird SPORTMEO diese beseitigen oder beseitigen lassen oder einen angemessenen Preisnachlass veranlassen, der vollständig im Ermessen von SPORTMEO liegt.
12.2 Sicherheitsdefekte der Daten des Lizenznehmers, die auf den Systemen von SPORTMEO gelagert werden, Defekte aufgrund von Aktionen des Lizenznehmers selbst oder anderen Lizenznehmern oder Internetbenutzern aufgrund von Änderungen in den Login-Vorgängen, Konto und/oder E-Mail-Adressen oder anderer Änderungen, unterliegen nicht der Garantie und lasten zum Risiko des Lizenznehmers.
12.3 Der Lizenznehmer hat die bereitgestellten Dienstleistungen oder gelieferten Waren nach deren Aktivierung bzw. Lieferung unverzüglich unter Risiko des Verfalls des Rechts auf Reklamation und/oder der Garantie zu prüfen. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Geschäftskunden 1 Jahr.
12.4 Reklamationen setzen die Zahlungsverpflichtungen des Lizenznehmer für andere Dienstleistungen und Services von SPORTMEO nicht außer Kraft.
13. Abrechnung
13.1 Die Lizenzgebühr wird bei Nutzungsbeginn des vom Lizenznehmer gewählten Tarifs in der betreffenden Periode in Rechnung gestellt.
13.2 Der Lizenznehmer tätigt die Bezahlung der Gebühr per SEPA-Lastschrift. Eventuelle Rücklastschriftgebühren sind vom Lizenznehmer zu tragen.
13.3 SPORTMEO stellt dem Lizenznahmer vor jeder Zahlung eine elektronische Rechnung im PDF-Format per Email zur Verfügung. Das Zahlungsziel beträgt 8 Tage.
13.4 Sollte keine rechtzeitige und/oder vollständige Zahlung der Lizenzgebühr eingehen, ist SPORTMEO dazu berechtigt, dem Lizenzgeber die Nutzung der Dienstleistung, die Internetseiten, die durch die Dienstleistung bereitgestellt werden und den gänzlichen Zugang zur Dienstleistung zu verweigern oder den Tarif in einen kostenlosen Tarif mit eingeschränkten Leistungen zu wechseln.
14. Beratung
14.1 Jede Beratung, die SPORTMEO leistet und alle Benachrichtigungen und Nachweise, die SPORTMEO zur Verfügung stellt, wie u.a. die Merkmale der Dienstleistungen, die durch SPORTMEO bereitgestellt werden, sind unverbindlich und werden von SPORTMEO als solche angeboten. Hiermit bietet SPORTMEO keinerlei Garantie an.
14.2 SPORTMEO ist, in welcher Form auch immer, nicht für direkte oder indirekte Schäden haftbar, die aus irgendeinem Grund das Ergebnis von Informationen und/oder einer Betreuung durch SPORTMEO sind. Der Lizenznehmer hält SPORTMEO von allen Ansprüche von Dritten schadlos, mit Ausnahme des Nachweises einer groben Fahrlässigkeit seitens SPORTMEO.
15. Haftung
15.1 SPORTMEO kann niemals für Schäden, die sich aus Störungen bei oder der Sperrung von (dem Zugang zu) der Dienstleistung oder dem Internet, immateriellen Schäden, Folgeschäden, Verluste durch Stagnierung, Gewinnverluste und alle anderen daraus resultierenden Schäden oder indirekte Schäden, die sich aus irgendeinem Grund ergeben, haftbar gemacht werden, mit Ausnahme des Nachweises einer groben Fahrlässigkeit oder einem willentlichen Akt seitens SPORTMEO.
15.2 Der Lizenznehmer hält SPORTMEO gegenüber allen Ansprüchen von Dritten in Bezug auf die Durchführung der Vereinbarung durch SPORTMEO schadlos.
16. Datenschutz
16.1 SPORTMEO respektiert die Privatsphäre des Lizenznehmers. SPORTMEO wird die Verarbeitung der persönlichen Daten des Lizenznehmers gemäß der anwendbaren Gesetzgebung zum Datenschutz und der Datenschutzerklärung durchführen, die auf der Webseite von SPORTMEO einsehbar ist. Der Lizenznehmer stimmt der Verarbeitung seiner persönlichen Daten zu.
17. Abschließende Bestimmungen
17.1 Alle Konflikte zwischen SPORTMEO und dem Lizenznehmer unterliegen ausschließlich der Rechtsprechung des gesetzlich zuständigen Gerichts gem. Geschäftssitz von SPORTMEO. Abweichend hiervon steht es SPORTMEO frei, die Streitigkeit beim Gericht im Standort des Wohnsitzes/des Geschäftssitzes des Lizenznehmers anzumelden.
17.2 Für alle durch SPORTMEO abgeschlossenen Vereinbarungen gilt zypriotisches Recht. Das CISG findet keine Anwendung.
17.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt.
17.4 Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Vertrages, die Zusicherung von Eigenschaften sowie Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.
Imprint
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